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Claude markiert jetzt weltweit KI-Inhalte wegen neuer EU-Regeln

Anthropic markiert Claude-Inhalte weltweit

Anthropic kennzeichnet Ausgaben von Claude künftig maschinenlesbar. Das gilt weltweit, nicht nur in der EU. Grund dafür sind neue Vorgaben des EU AI Acts. Sie greifen seit dem 2. August 2026. Anthropic hat dafür den Code of Practice zu Artikel 50(2) unterschrieben, der sich um Transparenz bei KI-Inhalten dreht.

Wie Claude eure Inhalte jetzt kennzeichnet

Laut der Support-Dokumentation von Anthropic nutzt Claude zwei Methoden. Bei Text kommt ein unsichtbarer Watermark zum Einsatz. Er soll Kopieren, Einfügen und leichte Bearbeitungen überstehen, ohne Bedeutung oder Lesbarkeit zu verändern. Bei Bildern und Dateien setzt Anthropic dagegen auf signierte Metadaten nach dem offenen C2PA-Standard, den auch Adobe, die BBC und einige Kamerahersteller verwenden. Diese Metadaten dokumentieren die Herkunft einer Datei und mögliche Manipulationen.

Die Kennzeichnung betrifft die Claude API, die Claude Apps, Claude Code und Enterprise-Nutzung gleichermaßen. Besonders anspruchsvoll ist ausgerechnet der Textbereich, denn Text zuverlässig zu markieren gilt als deutlich schwieriger als bei Bildern. Wichtig für euch: Ein gefundener Watermark beweist laut Anthropic nur, dass ein Inhalt durch Claude gelaufen sein könnte. Fehlt die Markierung, heißt das umgekehrt nicht, dass der Inhalt nicht von einer KI stammt.

Eine maschinenlesbare Markierung ist außerdem nicht dasselbe wie ein sichtbarer Hinweis für Menschen. Ein Watermark ist ein Signal, das ein Erkennungstool auslesen kann, kein Text, den Leser:innen direkt sehen. Diesen Watermark in einen sichtbaren Hinweis zu verwandeln, bleibt meist Aufgabe der Firma, die den Inhalt veröffentlicht, nicht des Modell-Anbieters.

Was Artikel 50 von Unternehmen verlangt

Artikel 50 des EU AI Acts unterscheidet zwei Rollen. Provider bauen und liefern KI-Modelle, Deployer nutzen diese Modelle und veröffentlichen die Ergebnisse. Beide Gruppen tragen unterschiedliche Pflichten.

Artikel 50(2) richtet sich an Provider wie Anthropic. Es verlangt maschinenlesbare Kennzeichnung, soweit das technisch machbar ist. Eine Ausnahme gilt, wenn KI nur eine geringe, rein assistierende Bearbeitung vornimmt, die den ursprünglichen Inhalt kaum verändert. Artikel 50(4) betrifft dagegen Deployer, also alle, die KI-Tools tatsächlich einsetzen. Deepfake-Bilder, Audio und Video müssen als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden. Auch KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse brauchen eine sichtbare Kennzeichnung, außer eine Person oder Organisation übernimmt nach menschlicher Prüfung die redaktionelle Verantwortung. Für künstlerische, kreative oder satirische Inhalte gelten mildere Regeln.

Anthropic ist dabei nicht allein. OpenAI ist bereits der C2PA-Koalition beigetreten und arbeitet mit Google an SynthID für Bildmaterial zusammen. Der Unterschied liegt vor allem im Text, den Anthropic zusätzlich markiert und der technisch deutlich schwerer zu handhaben ist als Bildmaterial.

Warum die Verantwortung bei euch als Unternehmen liegt

Genau hier liegt der entscheidende Punkt für Marketingteams und Agenturen. Die Pflicht zur Kennzeichnung liegt meist bei der Firma, die einen Inhalt nutzt und veröffentlicht, nicht beim Anbieter des Modells. Ein Marketingteam mit einem synthetischen Produktbild, ein Newsroom mit KI-Unterstützung, eine Agentur mit KI-Voiceover, sie alle gelten als Deployer nach dem AI Act. Der Watermark von Anthropic kann euch helfen, Kennzeichnung zu automatisieren. Eure rechtliche Verantwortung verschiebt er damit aber nicht auf den Modell-Anbieter.

Wie verbreitet und wie zuverlässig die Kennzeichnung ist

Der Code of Practice, den die EU-Kommission veröffentlicht hat, ist freiwillig. Er gibt Unterzeichnern trotzdem eine stärkere Position beim Nachweis der Regelkonformität. Rund 190 Organisationen haben ihn bereits unterschrieben, darunter Google, Meta, Microsoft, OpenAI und Synthesia. Ab September 2026 sollen zwei EU-Arbeitsgruppen offene technische Details klären, ein Hinweis darauf, dass die Umsetzung noch nicht vollständig steht.

Ganz wasserdicht ist die Technik ohnehin nicht. Textwatermarks lassen sich leicht beschädigen, etwa durch Umformulieren oder die Verarbeitung durch ein anderes Modell. Genau deshalb spricht der AI Act nur von Kennzeichnung, soweit technisch machbar. Bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten drohen Bußgelder, bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt.

Der wichtigste Punkt bleibt trotzdem gleich. Der EU AI Act verschiebt Verantwortung nicht nur auf KI-Anbieter, sondern direkt auf jedes Unternehmen, das KI-Inhalte veröffentlicht. Es reicht nicht zu wissen, dass Claude Inhalte technisch markiert. Ihr müsst selbst klären, welche KI-Ausgaben eine sichtbare Kennzeichnung brauchen, wer dafür die redaktionelle Verantwortung trägt und wie dieser Prozess intern ablaufen soll.

Blogger in Charge bei Futurebiz, Speaker, Autor und Senior Digital & Social Media Berater bei der Agentur BRANDPUNKT. Jan Firsching berät Marken und Unternehmen bei der Entwicklung von digitalen und Social Media Strategien. Zu Futurebiz ConsultingBlogger in charge at Futurebiz. Speaker, author and senior digital & social media consultant at the BRANDPUNKT agency. Jan Firsching advises brands and companies on the development and implementation of digital and social media strategies.

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